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3G ab sofort!

Sehr geehrte Damen und herren,
nach §28b Infektionsschutzgesetz Zutritt nach der 3G Regel:
1. Ab dem 24.11.2021 gilt dies für:
a. Mitarbeiter/-innen
b. Angehörige/Dritte
Beachte: Patienten/-innen mit Rezept sind davon ausgenommen.

2. Ab dem 01.12.2021 gilt diese Regelung für alle, also:
a. Mitarbeiter/-innen
b. Angehörige/Dritte
c. Patienten mit Rezept

Bitte halten Sie entsprechende Nachweise bereit, ohne diese kein Zutritt!