Sehr geehrte Damen und herren,
nach §28b Infektionsschutzgesetz Zutritt nach der 3G Regel:
1. Ab dem 24.11.2021 gilt dies für:
a. Mitarbeiter/-innen
b. Angehörige/Dritte
Beachte: Patienten/-innen mit Rezept sind davon ausgenommen.
2. Ab dem 01.12.2021 gilt diese Regelung für alle, also:
a. Mitarbeiter/-innen
b. Angehörige/Dritte
c. Patienten mit Rezept
Bitte halten Sie entsprechende Nachweise bereit, ohne diese kein Zutritt!