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Maskenpflicht – Januar 2021

Seit Montag, 25.01.2021, Zutritt ausschließlich mit medizinischer Maske oder höherwertig (FFP2 oder FFP3 ohne Ausatemventil). Kein Zutritt mit „communitiy mask“, Schal, Tuch o.ä. Die, wegen einer fehlenden Maske, ausgefallene Behandlung werden wir Ihnen privat in Rechnung stellen müssen.