Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat einen aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen herausgebracht.
Für Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, muss durch den Therapeuten mindestens Mund-Nasen-Bedeckungen und unter bestimmten Umständen Atemschutzmaske und Gesichtsschutz getragen werden. Patienten und Patientinnen müssen ebenfalls zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
- COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
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